Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft.
Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als ungebundener Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Mit der Anmeldung zur Prüfung entstehen Gebühren. Die Prüfungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides umgehend zu überweisen.
Bei Rücktritt bis zum fünften Arbeitstag vor Beginn der Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70 Euro, bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung die volle Gebühr erhoben.
Auf der Homepage der IHK Rhein-Neckar finden Sie den aktuellen Gebührentarif für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung.
Bitte beachten: die Prüfung findet am Prüfungsort Wiesloch statt!
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen.
| Termin | Anmeldeschluss | Bemerkung |
|---|---|---|
| 11.06.2026 | 12.05.2026 | Das Kontingent ist zur Zeit belegt. |
| 09.07.2026 | 09.06.2026 | Das Kontingent ist zur Zeit belegt. |
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