Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft.
Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als ungebundener Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis.
Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Mit der Anmeldung zur Prüfung entstehen Gebühren. Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr erhoben. Diese Bedingungen sind bindend und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Auf der Homepage der IHK zu Düsseldorf finden Sie den aktuellen Gebührentarif für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung.
Die Einladung zur Prüfung erfolgt per E-Mail. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Spamordner.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen.
| Termin | Anmeldeschluss | Bemerkung |
|---|---|---|
| 29.04.2026 | 14.04.2026 | Der Anmeldeschluss ist bereits erreicht. |
| 11.06.2026 | 21.05.2026 | Das Kontingent ist zur Zeit belegt. |
| 09.07.2026 | 18.06.2026 | Das Kontingent ist zur Zeit belegt. |
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