Willkommen im Prüfungsanmeldebereich der IHK zu Coburg

Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft.

Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als ungebundener Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis.

Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.

Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist verbindlich, wenn Sie die Anmeldebestätigung erhalten haben. Gebührenbescheid und Einladung gehen Ihnen mit gesonderter Post zu. Bei Rücktritt von der Prüfung bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin wird eine Stornogebühr von 50% der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor dem Prüfungstermin wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Regelung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt. Falls eine Sachkundeprüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Aktuelle Prüfungstermine

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen.

Termin Anmeldeschluss Bemerkung
11.06.2026 12.05.2026 Das Kontingent ist zur Zeit belegt.

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